

Finanzierung
Die Finanzierung einer logopädischen Abklärung, Therapie oder Beratung muss vorgängig geklärt werden. Je nach Auftraggeber bestehen verschiedene Finanzierungsmodelle. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist nicht möglich.
Nicht alle logopädischen Leistungen werden gleich verrechnet, da ich mit verschiedenen Auftraggebern zusammenarbeite (selbstzahlende Eltern, auf Mandatsebene mit Institutionen, Gemeinden und anderen Kantonen).
Kinder im Vorschulalter und Wohnsitz im Kanton Bern:
Die Kosten werden von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern übernommen. Wenn nach der erfolgten Abklärung keine Kostengutsprache durch die GSI erfolgt und die Eltern dennoch eine Therapie/Beratung wünschen, müssen die Kosten privat übernommen werden.
Kinder im Kindergarten- und Schulalter:
Eine Finanzierung muss vorgängig mit der zuständigen Schulleitung / Gemeinde geklärt werden. Die Gemeinden sind zuständig für die Finanzierung.
Heilpädagogische Sonderschule:
Ich arbeite mit der Heilpädagogischen Sonderschule Solothurn HPSZ auf Mandatsebene zusammen und übernehme nach Absprache logopädische Therapien von Kindern, welche dort die Schule besuchen oder integrativ über die HPSZ beschult werden.
Selbstzahlende Eltern:
Therapiestunden und Beratungen für selbstzahlende Eltern: Fr. 140.-/Std.
Abklärungen werden pauschal verrechnet: Fr. 400.- für Abklärung, Gespräch mit den Eltern und Bericht.
Datenschutz:
Gemäss dem neuen Schweizer Datenschutzgesetz vom 01.09.2023 bin ich dazu verpflichtet, Ihr Einverständnis zur Erhebung, Bearbeitung, Speicherung und Weitergabe der von Ihnen gelieferten Daten einzuholen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Klient*innen Information zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und verstanden haben.
Hier können Sie das Datenschutzformular herunterladen und ausdrucken.